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Fahrzeugprüfungen

Die Prüfingenieure der SBS Sachverständigen GmbH, als Vertragspartner der GTÜ, führen sämtliche Fahrzeugprüfungen an ihren Prüfstellen in Heidenheim, Langenau, Sontheim und Schwäbisch Gmünd durch, aber auch viele Werkstätten gehören zum Kundenkreis.

HU und AU

Regelmäßige Sicherheits-Checks an Fahrzeugen sind notwendig und wichtig.

Die Hauptuntersuchung – HU – stellt eine, an definierten Kriterien gebundene Untersuchung der Verkehrstüchtigkeit Ihres Fahrzeuges dar. Bei der Abgasuntersuchung – AU – werden Umweltbelastungen und Abgaswerte Ihres Fahrzeuges überprüft. Je nach Fahrzeugart sind HU und AU alle 12 bzw. 24 Monate vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Die Prüfingenieure führen schnell, freundlich und erfahren Hauptuntersuchungen (nach § 29 StVZO) und Abgasuntersuchungen (nach § 47a StVZO) an modernen Prüfanlagen durch, vergeben die entsprechenden Prüfplaketten und stehen auch beratend zur Seite.

Eintragungen

Klasse statt Masse ist Ihre Devise – Individualität und Exklusivität auch bei Ihrem Fahrzeug.

Sie denken dabei an Tieferlegung oder Fahrzeug- Verbreiterung, rassige Spoiler, schicke Alufelgen oder getönte Scheiben? Vergessen Sie jedoch nicht, dass An- und Umbauten und Fahrzeugveränderungen genehmigt werden müssen – zur eigenen Sicherheit.

Gut, dass Sie die Prüfprofis der SBS Sachverständigen GmbH ganz in Ihrer Nähe haben. Wir nehmen alle Ein- und Anbauabnahmen (gemäß § 19/3 StVZO) vor, bescheinigen kompetent die Sicherheit Ihres Prachtstücks und gewährleisten Ihnen freie Fahrt.

Oldtimerbegutachtung

Ab dem 01.03.07 sind nach einer Rechtsänderung auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines solchen Fahrzeuges (pauschale Kfz-Steuer).

Feinstaubplakette

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen. Dazu zählen Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit Schadstoffgruppen 2-4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe tragen.

Über den Erwerb der Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen.

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