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Fahrzeugprüfungen
Die Prüfingenieure der SBS Sachverständigen GmbH, als Vertragspartner
der GTÜ, führen sämtliche Fahrzeugprüfungen an ihren Prüfstellen in
Heidenheim, Langenau, Sontheim und Schwäbisch Gmünd durch, aber auch
viele Werkstätten gehören zum Kundenkreis.
HU und AU
Regelmäßige Sicherheits-Checks an Fahrzeugen sind notwendig und wichtig.
Die Hauptuntersuchung – HU – stellt eine, an definierten Kriterien
gebundene Untersuchung der Verkehrstüchtigkeit Ihres Fahrzeuges dar. Bei
der Abgasuntersuchung – AU – werden Umweltbelastungen und Abgaswerte
Ihres Fahrzeuges überprüft. Je nach Fahrzeugart sind HU und AU alle 12
bzw. 24 Monate vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Die Prüfingenieure führen schnell, freundlich und erfahren
Hauptuntersuchungen (nach § 29 StVZO) und Abgasuntersuchungen (nach §
47a StVZO) an modernen Prüfanlagen durch, vergeben die entsprechenden
Prüfplaketten und stehen auch beratend zur Seite.
Eintragungen
Klasse statt Masse ist Ihre Devise – Individualität und Exklusivität
auch bei Ihrem Fahrzeug.
Sie denken dabei an Tieferlegung oder Fahrzeug- Verbreiterung, rassige
Spoiler, schicke Alufelgen oder getönte Scheiben? Vergessen Sie jedoch
nicht, dass An- und Umbauten und Fahrzeugveränderungen genehmigt werden
müssen – zur eigenen Sicherheit.
Gut, dass Sie die Prüfprofis der SBS Sachverständigen GmbH ganz in Ihrer
Nähe haben. Wir nehmen alle Ein- und Anbauabnahmen (gemäß § 19/3 StVZO)
vor, bescheinigen kompetent die Sicherheit Ihres Prachtstücks und
gewährleisten Ihnen freie Fahrt.
Oldtimerbegutachtung
Ab dem 01.03.07 sind nach einer Rechtsänderung auch die
GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur
Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens
durchzuführen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle
Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines solchen
Fahrzeuges (pauschale Kfz-Steuer).
Feinstaubplakette
Durch die im
Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur
Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen
und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge
betroffen. Dazu zählen Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner
ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen
bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen
Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Fahrzeuge mit Schadstoffgruppen 2-4 dürfen Umweltzonen nur befahren,
wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe
tragen.
Über den Erwerb der Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst
entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in
Umweltzonen.
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